Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir unseren Kunden die Hilfe bei der Erwerbung des Status sog. zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. Für den Kunden im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir:
- vollständige Bearbeitung des Antrags auf Bewilligung des Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten,
- die Bearbeitung der erforderlichen Anhänge zum Antrag,
- Vertretung während des gesamten Verfahrens,
- Kommunikation mit den Zollbehörden,
- Vorschlag von Maßnahmen zur Optimierung der Prozesse des Kunden im Zusammenhang mit der Anwendung von Zollvorschriften,
- Konsultationen und Beratung während der gesamten Zusammenarbeit.
Was ist ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter? Die übliche Definition dieses Begriffs (englisch Authorized Economic Operator) ist „ein sicherer Bestandteil der Lieferkette, der im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit an Tätigkeiten beteiligt ist, die unter die Zollvorschriften fallen“. Dazu können unter anderen Hersteller, Einführer, Ausführer, Spediteure und andere gehören.
Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, einschließlich der Minimierung von Formalitäten durch die Möglichkeit, vereinfachte Zollverfahren und weniger Kontrollen in Anspruch zu nehmen, sowie Erhalt des Qualitätszeichens für europäische sowie außereuropäische Handelspartner.
Wir erledigen den Antrag auf Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für alle Arten von Zertifikaten:
- Typ C –für Subjekte, die vereinfachte Zollverfahren nutzen;
- Typ S –für Subjekte, die Vereinfachung der Zollkontrollen an den Grenzen des EU-Zollgebietes beantragen;
- Typ F –kombinierte Bewilligung.