Vertretung bei der Kontrolle nach der Überlassung der Waren (nachträgliche Kontrolle)

Die Zollbehörden sind befugt, den Beteiligten eines Einfuhr-, Ausfuhr-, Versand- oder sonstigen besonderen Zollverfahrens über die Einleitung einer Kontrolle nach der Überlassung der Waren zu unterrichten. Diese Kontrollen werden auch als nachträgliche Kontrollen bezeichnet, da sie nach der Durchführung des Zollverfahrens ausgeübt werden, wobei ein bestimmter Zeitraum oder eine bestimmte Gruppe von Transaktionen kontrolliert wird. Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über den Beginn dieser Kontrolle empfehlen wir Ihnen, sich von Fachleuten im Zollrecht vertreten zu lassen. Diese Vertretung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten der Anwaltskanzlei Prosman a Pavlovič advokátska kancelária, s.r.o.

 

Die weiteren Konsequenzen hängen von dem Ergebnis der Kontrolle nach der Überlassung ab, die im schlimmsten Fall die Auferlegung einer Zollschuld und die Verhängung von Sanktionen für eine Zuwiderhandlung gegen die Zollvorschriften und im schlimmsten Fall eine strafrechtliche Verfolgung umfassen kann.

 

Aus diesem Grund muss das kontrollierte Subjekt seine Befugnisse, Verpflichtungen sowie die Befugnisse und Verpflichtungen der Kontrollgruppe kennen, es muss Verfahrenstaktik und Ziele festlegen und alle Verteidigungsmittel nutzen.

 

Mit der Vertretung bei den Kontrollen nach der Überlassung der Waren (nachträglichen Kontrollen) haben wir reiche Erfahrungen, in Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Prosman a Pavlovič advokátska kancelária, s.r.o. haben wir viele Streitfälle erfolgreich vor den Obersten Gerichtshof der Slowakischen Republik gebracht, wobei die Rechtsprechung die Entscheidungsfindung und die Praxis in ähnlichen Fällen beeinflusst hat.

magna
dhl
engie
ep-comodities
eur
maccaferri
inobat
coca-cola