Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, Kohle und Erdgas.
Die Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, Kohle und Erdgas wird durch das Gesetz Nr. 609/2007 GS über die Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, Kohle und Erdgas in der zuletzt geänderten Fassung geregelt.
Die steuerpflichtigen Subjekte benötigen in der Regel die Unterstützung und Vertretung bei der Registrierung von Strom-, Kohle- und Erdgassteuerzahlern sowie bei der Registrierung von zugelassenen Strom- und Kohleverbrauchern, Registrierung eines zugelassenen Erdgasverbrauches, bei der Beratung über die Verbrauchsteuerbefreiungen, bei Beurteilung der Entstehung der Steuerverpflichtung, in Verfahren auf Auferlegung der Steuer, bei Beurteilung der Möglichkeit von Steuererstattungen, bei der Führung von Evidenz und bei Feststellung eines Verstoßes gegen Steuervorschriften auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung für Konsultationen, Vertretung, Analysen, Stellungnahmen in den oben genannten Bereichen sowie in anderen nicht genannten Bereichen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, Kohle und Erdgas.