Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke

Die Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke wird durch das Gesetzt Nr. 530/2011 GS über die Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke in der zuletzt geänderten Fassung geregelt.  

 

Zu den alkoholischen Getränken gehören: Alkohol, Wein, Zwischenprodukt und Bier. Das Gesetz enthält allgemeine Bestimmungen für alkoholische Getränke und Sonderbestimmungen für Alkohol, Bier, Wein und Zwischenprodukt. Die steuerpflichtigen Subjekte benötigen in der Regel die Hilfe und Vertretung bei der Erlangung einer Bewilligung zur Betreibung eines Steuerlagers, bei der Eintragung als zugelassener Empfänger, der Eintragung in das Register der Nutzerunternehmen, der Erlangung der Registrierung als registrierter Versender, der Einstufung alkoholischer Getränke für die Anwendung von Verbrauchsteuersätzen, der Beratung zur Verbrauchsteuerbefreiung und der Bewertung der Entstehung von Steuerverpflichtung, im Verfahren auf Steuerauferlegung, bei Bewertung der Möglichkeit der Steuerrückerstattung, bei der Denaturierung von Alkohol, Messung und Feststellung von Alkoholmenge, bei der Frage der Obstbrennereien, bei der Kennzeichnung von Verbrauchspackungen von Alkohol mit einem Kontrollzeichen, bei der Erlangung einer Bewilligung für den Verkauf oder einer Bewilligung für den Vertrieb von Verbrauchspackung von Alkohol im steuerfreien Verkehr und bei Feststellung eines Verstoßes gegen Steuervorschriften auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren.  

 

Wir stehen Ihnen zur Verfügung für Konsultationen, Vertretung, Analysen, Stellungnahmen in den oben genannten Bereichen sowie in anderen nicht genannten Bereichen, die mit der Verwaltung der Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke sowie mit der Herstellung und Vermarktung von Alkohol (Gesetz Nr. 467/2002 GS) zusammenhängen.  

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