Zollwert (Zollwertermittlung)
Wie bereits im Unterkapitel der Zollsatz und die nomenklatorische Einreihung von Waren erwähnt, unterscheidet man folgende Zölle:
- Wertzölle – sind Zölle, deren Zollsätze als Prozentsatz des Zollwertes ausgedrückt werden,
- Spezifische Zölle,bei denen die Grundlage für die Zollbemessung eine andere Größe als der Zollwert ist, wie z. B. Gewicht, Volumen, Fläche oder Alkoholgehalt und der Satz als fester Betrag je Einheit der gegebenen Größe ausgedrückt wird,
- Kombinierte Zölle,,bei deren Bemessung sowohl Elemente des Wertzolls als auch des spezifischen Zolls verwendet werden.
Es sind die Wertzölle (ad-valorem), die am häufigsten verwendet werden und daher ist die am häufigsten verwendete Grundlage zur Bemessung des Zolls der Zollwert der Ware.Aus diesem Grund nimmt der Zollwert in den zollrechtlichen Vorschriften einen besonderen Platz unter den Faktoren ein, auf deren Grundlage der Zollsatz Anwendung findet. Im Gegensatz zur Grundlage für die spezifischen Zölle, für die keine besondere Regelung erforderlich ist, da zur Ermittlung des Gewichts, des Volumens und der Fläche keine erforderlich ist, ist für den Zollwert eine solche besondere Regelung eindeutig erforderlich, da im Zusammenhang mit dieser Art von Zollgrundlage für die Zollbemessung viele Fragen auftreten. Diese Fragen werden durch die gesetzliche Regelung für den Zollwert gelöst.
Obwohl die Zollvorschriften keine Definition des Begriffs Zollwert enthalten, kann allgemein gesagt werden, dass es um den Wert der Ware geht, d. h. um den Übertragungswert oder einen aktuell festgesetzten Ersatzwert, der als Grundlage für die Bemessung von Wertzoll bei der Einfuhr oder Ausfuhr der Waren verwendet wird.
Der Inhalt des Begriffs des Zollwerts wird in den Rechtsvorschriften selbst, die sowohl im Artikel VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und im WZO-Übereinkommen über den Zollwert, als auch in den europäischen Zollvorschriften, die sich auf die oben genannten internationalen Vereinbarungen stützen, präzisiert und konkretisiert.
Wir unterscheiden sechs Methoden zur Ermittlung des Zollwerts, die in der angegebenen Reihenfolge angewendet werden. Wird der Zollwert der Ware nach einer Methode ermittelt, sind alle anderen Methoden, die dieser Methode folgen ausgeschlossen. Nur im Falle der Methoden 4 und 5 kann die Reihenfolge der Methoden auf Antrag des Anmelders geändert werden.