Vereinfachte Verfahren
Die durch die Zollvorschriften geregelten Vereinfachungen sind ein bedeutendes Rechtsinstrument zur Beschleunigung der Zollformalitäten während des Zollverfahrens. Sie werden als Bestandteil der Zollpolitik der Union wahrgenommen, die die Handelstätigkeit in der Lieferkette zwischen den Wirtschaftssubjekten in einer Form vereinfacht, die durch Zollkodex und dessen dazugehörigen Vorschriften strikt geregelt ist.
Das Wesen der zollrechtlichen Vereinfachung besteht darin, den Außenhandel zu beschleunigen, ohne den ordnungsgemäßen Ablauf des Zollverfahrens zu stören. Die Vereinfachungen können in der Regel auf Grundlage einer von den Zollbehörden erteilten strukturierten Bewilligung in Anspruch genommen werden. In der Bewilligung werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vereinfachungen festgelegt, die darin bestehen, dass bestimmte Befugnisse von den Zollbehörden auf den Bewilligungsinhaber übertragen werden oder die Verpflichtungen des Bewilligungsinhabers verringert werden. Diese Übertragung kann jedoch nicht als absolut angesehen werden, da sich die Zollbehörden immer eine Möglichkeit behalten, in das verlaufende Zollverfahren einzugreifen. Diese Möglichkeit beruht auch auf den Ergebnissen des Risikomanagements der Zollbehörden, die verschiedene Analyseverfahren im Zusammenhang mit der Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union anwenden, und umgekehrt, wenn die Zollbehörden ihre Befugnisse nutzen, um in rechtlich relevanter Weise in den Prozess der Erledigung von Zollformalitäten einzugreifen. Dabei handelt es sich häufig um Vereinfachungen, die nur Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte in Anspruch nehmen können oder von den Wirtschaftsbeteiligten die Erfüllung bestimmter Kriterien verlangt wird, welche wiederum nur im Rahmen des Bewilligungsverfahrens des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten überprüft werden. Aus dem genannten geht es hervor, dass die Zollbehörden den Wirtschaftsbeteiligten, auf den sie einen Teil ihrer Befugnisse übertragen, gründlich überprüfen und ihm vertrauen müssen. Allerdings sind nicht alle Arten von Vereinfachungen an die Erfüllung der Kriterien für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte geknüpft, sondern es gibt auch solche, über welche direkt während des Zollverfahrens Entscheidung getroffen wird.
Vereinfachungen, bzw. vereinfachte Verfahren waren bereits wesentlicher Bestandteil des ursprünglichen Zollkodex der Gemeinschaften, wo die Bedingungen für das Vorliegen einer unvollständigen Zollanmeldung, vereinfachten Zollanmeldung und des Anschreibeverfahrens geschaffen wurden. Diese Vereinfachungen wurden in den Rechtsvorschriften des Zollkodex der Union neu geregelt und gleichzeitig um weitere Arten erweitert.
Der Zollkodex der Union sieht die folgenden Arten von Vereinfachungen vor:
- vereinfachte Zollanmeldungen,
- Vereinfachung der Ausfertigung von Zollanmeldungen für Waren, die unter verschiedene Unterposten der Nomenklatur fallen,
- zentrale Zollabwicklung,
- Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Eigenschätzung.