Verbrauchsteuer auf Mineralöle

Die Verbrauchsteuer auf Mineralöle wird durch das Gesetz Nr. 98/2004 GS über die Verbrauchsteuer auf Mineralöl in der zuletzt geänderten Fassung geregelt.  

 

Die steuerpflichtigen Subjekte benötigen in der Regel die Unterstützung und Vertretung bei der Bewilligung für die Betreibung eines Steuerlagers, bei der Registrierung als zugelassener Empfänger, der Eintragung in das Register der Nutzerunternehmen, bei der Registrierung als registrierter Versender, bei der Erlangung des Status eines Händlers mit dem ausgewählten Mineralöl, Erlangung des Status eines Kraftstoffhändlers, bei der Herstellung und Handhabung eines Indikationsstoffes, bei der Einstufung von Mineralölen für die Anwendung von Verbrauchsteuersätzen, einschließlich des Vorzugstarifs für Mineralöl, das einen biogenen Stoff enthält, bei der Beratung über Verbrauchsteuerbefreiungen, bei Festsetzung der Steuerschuld, in Steuerfestsetzungsverfahren, bei der Prüfung der Möglichkeit einer Steuererstattung, bei der Führung von Evidenz und bei der Feststellung eines Verstoßes gegen die Steuervorschriften auch in Ordnungswidrigkeitsverfahren.  

 

Wir stehen Ihnen zur Verfügung für Konsultationen, Vertretung, Analysen, Stellungnahmen in den oben genannten Bereichen sowie in anderen nicht genannten Bereichen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Verbrauchsteuer auf Mineralöle.  

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